Statement zum Antrag von Ratsfrau Bärbel Kraus auf Einführung eines Gäste-Äquivalenzfaktors im kommunalem Finanzausgleich im gestrigen Finanz-und Wirtschaftsausschuss
Bärbel Kraus
Als betroffenes Ratsmitglied, deren Antrag jetzt auch durch den Verwaltungsausschuss (VA) an diesen Ausschuss hätte überwiesen werden können, sehe ich mich veranlaßt – auch mit Blick auf die vielen Rückfragen – eine Erklärung zu diesem Vorgang abzugeben.
Ich hatte am 19.08. diesen Jahres formgerecht einen Antrag zum Beschluß einer Resolution eingereicht, die das Ziel hatte, durch das Land Niedersachsen finanziell besser unterstützt zu werden, indem die tatsächliche demografische und touristische Gesamtlast unserer Gemeinde durch Einführung eines Gäste-Äquivalenzfaktors über das Finanzausgleichsgesetz fairer berücksichtigt wird. (Immerhin gibt es bereits mehrere Bundesländer, in denen „Gäste-Faktoren“ bzw. statistische Übernachtungszahlen in dieses vorgenannte Gesetz einfließen.)
Da innerhalb von 30 Tagen danach keine Ratssitzung stattfand, entscheidet nach unserer Geschäftsordnung der VA anstelle des Rates über die Ausschussüberweisung. Darum hatte ich auch gebeten, da ich es gerne gesehen hätte, wenn der Antrag noch als gemeinsames Signal des alten Rates zum Ende der Legislatur nach Hannover gesandt worden wäre.
Wie Bürgermeister Brüling in der letzten Ratssitzung am 30.09. bekannt gegeben hat, erfolgte jedoch keine Weiterleitung an einen Ausschuss. Der VA hatte demnach in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 22.09.26 beschlossen, meinen Antrag auf ganz anderem Wege zu verfolgen und ihn nicht an einen Auschuss zu überweisen, damit er dort öffentlich diskutiert werden konnte. Der Antrag auf Stellung einer Resolution wurde damit faktisch ad acta gelegt.
Die Verwaltung stützt dieses Vorgehen auf die Auslegung, dass eine bloße Zuständigkeit zur Weiterleitung das Recht beinhaltet, Anträge komplett abzulehnen. Dieser Rechtsauffassung widerspreche ich ausdrücklich.
Nach § 56 NKomVG habe ich als Mitglied des Rates das Recht, einen Antrag in den Rat einzubringen. Das löst in der Verwaltung unumstößlich die Pflicht aus, diesen Antrag auf die Tagesordnung (TO) zu setzen. Um den Beratungsablauf eingegangener Anträge zu beschleunigen, haben wir in § 5 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung (GO) die o.a. Regelung verankert. Der VA hat mithin nach unserer GO nicht das Recht, anders mit einem solchen Antrag zu verfahren, als es in der GO zugrunde gelegt ist.
Auch in der niedersächsischen Kommunalverfassung wird dem VA an keiner Stelle das Recht eingeräumt, anstelle des Rates über Anträge zu entscheiden, die der Rat eingebracht hat. Hier sei insbesondere auf die Regelungen des § 76 NkomVG verwiesen, die die Zuständigkeiten des VA regelt, der nur reine Weiterleitungskompetenzen hat. Auch dürfte eine GO niemals höherrangiges Landesrecht (z.B. das NkomVG) einschränken oder brechen. Das Bundesverwaltungsgericht und das OVG Lüneburg haben mehrfach klargestellt, dass das individuelle Antragsrecht eines Ratsmitglieds zum Kernbereich der kommunalverfassungsrechtlichen Rechtsstellung gehört. Dieses Recht garantiert, dass ein Antrag im zuständigen Organ (Ausschuss oder Rat) öffentlich verhandelt werden muss. Ein Organ wie der VA darf das keinesfalls blockieren.
Dass auch einzelne Inseln im Landtag etwas bewegen können, hat die ehemalige Resolution von uns Inselgrünen an den Landtag zur Unterstützung prädikatisierter Tourismuskommunen äußerst eindrucksvoll bewiesen. Nach jahrelangen Verhandlungen und zig Modifizierungen erhalten wir – nachdem wir den Stein ins Rollen gebracht haben – als nun „hochprädikatisierte Tourismuskommune“ seit 2024 Fördersummen, die sich unter Einberechnung der Zusage für 2027 auf insgesamt Euro 330.000,– belaufen. Dies zeigt: wer in der Landespolitik etwas bewegen will – und dafür sind u.a. auch Resolutionen ein geeignetes Mittel – darf selten auf einen schnellen Erfolg hoffen, sondern muss meistens dicke Bretter bohren!
Ich möchte an dieser Stelle dem damaligen Rat für seine einstimmige Entscheidung zum Wohl der Insel ausdrücklich danken!
Fazit: Die finanzielle Zukunft unserer Inselgemeinde ist für mich von zentraler Bedeutung. Auch wenn eine Resolution natürlich keine Erfolgsgarantie bietet, ist sie ein notwendiges demokratisches Signal an den Landtag, das wir m.E. setzen sollten. Deshalb werde ich meinen Antrag in der neuen Legislaturperiode in der Sitzung des FiWiA am 25.11.26 wieder stellen, nur mit einem – schon länger vorbereiteten – erweitertem Beschlußvorschlag. Es liegt dann am neuen Rat in seiner Sitzung am 16.12.26 zu beschließen, welchem Fachausschuss das Thema zu inhaltlichen Beratung und Beschlussfassung überwiesen wird.
Vielen Dank.
