Antrag „Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.06.2022 zur Ausstattung kommunaler Neubauten mit regenerativen Energien“

18.09.2025

Bärbel Kraus
Ratsfrau von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN OV Langeoog in der Gemeinde Langeoog

Herrn Bürgermeister Onno Brüling
Herrn Ratsvorsitzenden Gerrit Agena
alle Ratsmitglieder der Inselgemeinde Langeoog

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Brüling,

für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN OV Langeoog beantrage ich wegen der Dringlichkeit in einem der nächsten Ausschüsse ( evtl. dem FiWiA ) den folgenden Tagesordnungspunkt mit aufzunehmen.

„Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.06.2022 zur Ausstattung kommunaler Neubauten mit regenerativen Energien“

Der Rat der Inselgemeinde Langeoog möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den bereits fertiggestellten Gebäuden des kommunalen Mietwohnungsbaus, die bereits mit Wärmepumpen ausgestattet wurden, nachträglich Photovoltaikanlagen zu installieren.

2. Für alle noch zu erstellenden Gebäude des kommunalen Mietwohnungsbaus sowie allen künftigen kommunalen Bauvorhaben ist die Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaikanlage als Standard festzulegen.

Abweichungen hiervon sind dem Rat gegenüber gesondert zu begründen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Ausschusssitzung einen Zeit- und Kostenplan für die nachträgliche Installation von Photovoltaikanlagen auf den bereits fertiggestellten kommunalen Mietwohnungsbauten vorzulegen und für die noch zu erstellenden Gebäude entsprechende Ausschreibungen vorzubereiten und deren Ergebnisse dem Rat vorzulegen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie die durch die Photovoltaikanlagen erzeugten Stromüberschüsse im Rahmen eines Mieterstrommodells den Bewohner:innen zugutekommen könnten.

Begründung: Am 14.06.2022 hat der Rat der Inselgemeinde Langeoog auf Grundlage eines Antrages der damaligen Gruppe Grüne/Recktenwald beschlossen, kommunale Neubauten im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit und technischen Möglichkeiten mit regenerativen Energien auszustatten. Dieser Beschluss wurde bei den bisher fertiggestellten Gebäuden des kommunalen Mietwohnungsbaus nur teilweise umgesetzt. Zwar wurden Wärmepumpen installiert, jedoch fehlen die ebenso wichtigen Photovoltaikanlagen auf den Dächern. Die Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaikanlage ist aus mehreren Gründen zwingend erforderlich:

1. **Wirtschaftlichkeit**: Eine Photovoltaikanlage liefert kostengünstigen Strom für den Betrieb der Wärmepumpen, was die Betriebskosten erheblich senkt. Dies führt zu einer deutlichen Entlastung bei den Nebenkosten der Mieter:innen.

2. **Klimaschutz**: Die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom reduziert den CO₂-Fußabdruck der Gebäude signifikant und trägt somit zum Klimaschutz bei.

3. **Unabhängigkeit**: Die Kombination beider Technologien verringert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen und externen Energieversorgern, was gerade auf einer Insel wie Langeoog von besonderer Bedeutung ist.

4. **Vorbildfunktion**: Als Kommune haben wir eine Vorbildfunktion bei der Umsetzung der Energiewende. Diese Vorbildfunktion können wir nur glaubwürdig wahrnehmen, wenn wir unsere eigenen Beschlüsse konsequent umsetzen. Die nachträgliche Installation von Photovoltaikanlagen auf den bereits fertiggestellten Gebäuden ist technisch möglich und angesichts steigender Energiepreise auch wirtschaftlich sinnvoll. Die Amortisationszeit für solche Anlagen liegt mittlerweile bei unter 10 Jahren, während die Lebensdauer bei über 25 Jahren liegt.

Mit diesem Antrag soll sichergestellt werden, dass der Ratsbeschluss vom 14.06.2022 vollständig umgesetzt wird und die Gemeinde Langeoog ihrer Vorreiterrolle beim Klimaschutz gerecht wird.

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